Führerscheinklassen

Vom Mofa bis zum LKW

Team Minden

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Führerscheinklassen in der Übersicht

B, B197, B96 und BE. Erfahre hier, was hinter diesen Abkürzungen steckt!

Führerscheinklasse B:

gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".

B197: 
Ab dem 01.04.2021 gibt es die neue Automatikregelung: Die Schlüsselzahl B197.
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden. Dabei entstehen für Dich keine Einschränkungen/Nachteile im Führerschein. 

 

Führerscheinklasse B96:

gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg behindert. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg. 

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren 

Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

 

Führerscheinklasse BE:

gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Vorbesitz: Klasse B

Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.

C, CE, C1 und C1E. Erfahre hier, was hinter diesen Abkürzungen steckt!

Es gibt insgesamt vier Führerscheinklassen für das Fahren mit Nutzfahrzeugen: C, CE, C1 und C1E.

 

Führerscheinklasse C:

gültig für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Vorbesitz: Klasse B 
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Einschluss C1

 

Führerscheinklasse CE:

gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)

Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" 

Vorbesitz: Klasse C 
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

 

Führerscheinklasse C1:

gültig für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

Alter: 18 Jahre 

Vorbesitz: Klasse B 
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

 

Führerscheinklasse C1E:

gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.

Alter: 18 Jahre 

Vorbesitz: Klasse C1 
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmmung "zG Anhänger maximal Leermasse des Zugfahrzeugs".

Einschluss: BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1

 

Achtung: Wenn du deinen Lkw-Führerschein gewerblich nutzen möchtest, brauchst du seit 10. September 2009 die sogenannte Grundqualifikation und musst anschließend alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren.

Mofa, AM, A1, A2 und A, B196, Klasse A mit Schlüsselzahl 80. Erfahre hier, was hinter diesen Abkürzungen steckt!

 

MOFA-Prüfbescheinigung:

gültig füreinspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Alter: ca. 15 Jahre

Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

 

Führerscheinklasse AM:

gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.

Alter: ab 15 Jahren

Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

 

Führerscheinklasse A1:

gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. 
Dreirädriges Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Alter: ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

 

Führerscheinklasse A2:

gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg. 

Alter: ab 18 Jahren

Sonstige Regelungen: Bei mind. zweijähriger Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische Prüfung erforderlich.

Einschlussklasse AM, A1;

 

Führerscheinklasse A:

gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW. 

Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Sonstige Regelungen: Bei mind. zweijähriger Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische Prüfung erforderlich. 

Einschluss: Klassen AM, A1 und A2 

 

 

B196:

 

Mit der Schlüsselzahl 196 WIRD Dir der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht.
Voraussetzung hierfür: Du musst mind. 5 Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben.

Durch die Schlüsselzahl 196 darfst Du folgendes fahren:

Krafträder mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
Die Ausbildung:

Theoretische Ausbildung: 4x Motorrad- Unterricht jeweils 90 Minuten
Praktische Ausbildung: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Prüfung: Keine theoretische oder praktische Prüfung nötig

 

Führerschein Klasse A mit der Schlüsselzahl 80:

 

Diese Schlüsselzahl ermöglicht nach dem Erwerb der Klasse A2 auch die Krafträder der Klasse A mit dem vollendeten 24. Lebensjahr zu führen, ohne weitere Prüfungen abzulegen (bzw, ohne eine Fahrschule erneut aufzusuchen).

Diese Schlüsselzahl macht großen Sinn, wenn Sie nicht bereits die Fahrerlaubnisklasse A2 erworben haben, bereits 21. Jahre alt sind und ebenfalls den Motorradführerschein (Klasse A) noch erlangen möchten. 

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