Impressum
Seitenbetreiber
Die Fahrschule Schneider GmbH
Eggestr.11
31675 Bückeburg
Deutschland
E-Mail: fahrschule_schneider@yahoo.de
Tel.: 0571 - 3880757
Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Stadthagen
Registernummer: HRB 201280
Geschäftsführer
Manfred Schneider, Jennifer Schneider, Oliver Nobis
Inhaltlich Verantwortlicher
Manfred Schneider
(Anschrift wie oben)
Angaben für die Tätigkeit als Fahrlehrer/in
Berufsbezeichnung
Fahrlehrer/in (verliehen in Deutschland)
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Fahrlehrer/in
Straßenverkehrsamt Kreis Minden - Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
Deutschland
E-Mail: info@minden-luebbecke.de
Tel.: +49 571 807 0
Website: https://www.minden-luebbecke.de/Service/Stra%C3%9Fe-und-Verkehr
Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Fahrlehrer/in
Es gelten die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Fahrlehrer/in in der Bundesrepublik Deutschland:
Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) (https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg_2018/BJNR216210017.html)
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlpr_fv/BJNR004200018.html)
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlausbv/)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg2018dv/)
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf)
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkrfqg/gesamt.pdf)
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV) (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkrfqv/gesamt.pdf)
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bzrg/gesamt.pdf)
Hinweis gemäß § 36 VSBG
Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.
Urheberrecht und Bildnachweise
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